Jugendliche können sich schon mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden und die selbe Fahrausbildung wie Ältere machen. Nach bestandener Prüfung bekommen nach dem 17. Geburtstag die Prüfungsbescheinigung. Diese gilt zusammen mit dem Ausweis als Fahrerlaubnis zum Begleiteten Fahren. Bis zum 18. Lebensjahr dürfen die Teilnehmer dann in Begleitung einer auf der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Person Auto fahren.
Begleitpersonen müssen
- mindestens 30 Jahre alt sein,
- seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein haben
- nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.
- Die Anzahl der Begleitungen, die man in die Prüfungsbescheinigung eintragen lassen kann, ist unbegrenzt.