Der PKW Führerschein ist für die meisten Jugendlichen ein wichtiger Schritt, um selbstständig und unabhängig zu werden. Darüber hinaus ist der Führerschein oftmals Einstellungsvoraussetzung für bestimmte Berufe. Gerade in einer Großstadt wie Berlin gibt es sehr viele Verkehrsteilnehmer auf engstem Raum und der Straßenverkehr wird zunehmend unübersichtlicher. Für die sichere Fortbewegung auf den Straßen ist daher eine umfassende Fahrausbildung sehr wichtig. Der Führerschein der Klasse B, der zum Fahren von Autos berechtigt ist dabei die beliebteste Führerscheinklasse.
In unserer Fahrschule in Berlin Charlottenburg kannst du den PKW Führerschein der Klasse B sowohl mit Schaltgetriebe, als auch mit Automatik (mit Elektroauto) absolvieren. Wird die gesamte Fahrausbildung allerdings nur mit einem Automatikfahrzeug gemacht, ist zu beachten, dass im Führerschein dann eine Automatikbeschränkung eingetragen wird. Ein PKW mit Gangschaltung darf dann nicht gefahren werden. Auf dieser Seite geben wir dir alle wichtigen Informationen rund um diese Führerscheinklasse. Bei weiteren Fragen, komm bitte in unsere Fahrschule im Klausener-Kiez. Wir beraten Euch gerne.
Inhalte
- 1 Infos zum PKW-Führerschein der Klasse B
- 2 Was beinhaltet der Führerschein Klasse B?
- 3 Dürfen auch Anhänger genutzt werden?
- 4 Welche Unterklassen gibt es?
- 5 Welche Voraussetzungen/Anforderungen/ welches Mindestalter gibt es?
- 6 Wie wird beantragt?
- 7 Wann darf begonnen werden?
- 8 Wie lange ist der Führerschein gültig?
- 9 Was kostet die Fahrausbildung?
- 10 Wie lange dauert die Fahrausbildung?
- 11 Was passiert in der Ausbildung?
- 12 Was ist zur Prüfung zu sagen?
- 13 Wie läuft die Theorie ab?
- 14 Wie läuft die praktische Fahrausbildung ab?
Infos zum PKW-Führerschein der Klasse B
Was beinhaltet der Führerschein Klasse B?
Es dürfen grundsätzlich alle Fahrzeuge bis 3.500 kg und nicht mehr als 9 Sitzplätzen (den Fahrer eingeschlossen) gesteuert werden. Jedoch sind Krafträder der Klasse A, A1 und A2 nicht enthalten. Mit dem Führerschein der Klasse B dürfen nicht nur PKW‘s gelenkt werden, sondern auch weitere Klassen und Anhänger. Es dürfen daher auch Kleinbusse, Wohnmobile, Kleintransporter und LKW gefahren werden, wenn sie die Gesamtmasse von 3.500 kg und die Sitzplätze von 9 nicht übersteigen. Außerdem mit eingeschlossen sind die Klassen AM und L. Zur Klasse AM gehören Kleinkrafträder (Mopeds und Roller) und Leichtkraftfahrzeuge (Quads und Trikes). Die Klasse L umfasst Traktoren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
Dürfen auch Anhänger genutzt werden?
Fahrzeuge dürfen auch mit Anhänger gefahren werden, allerdings gibt es hier bestimmte Obergrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Es darf mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse (Gewicht) von 750 kg oder mehr genutzt werden, allerdings darf die Gesamtkombination aus Auto und Anhänger die 3.500 kg insgesamt nicht übersteigen. Die Zulässige Gesamtmasse ergibt sich aus der Summe aus Leergewicht und maximaler Zuladung. Zum Beispiel darf die Kombination von PKW und Anhänger inklusive zugeladener Umzugskisten 3,5 t nicht übersteigen. Wenn beabsichtigt ist, diese Klassen zu übersteigen, wird die Führerscheinklasse BE erforderlich bzw. die Aufstockung des Führerscheins mit der Schlüsselbezeichnung B96.
Welche Unterklassen gibt es?
Die Unterklassen sind Klasse B, Klasse B96 und Klasse BE. Bei 96 ist es erlaubt, einen Anhänger am Zugfahrzeug mit einer höheren Gesamtmasse als 750 kg zu fahren. Die maximale Gesamtmasse der Fahrzeugkombination darf dann 4.250 kg nicht überschreiten.
Welche Voraussetzungen/Anforderungen/ welches Mindestalter gibt es?
Für den Führerschein ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben. Jedoch wurde seit 2011 auch die Möglichkeit geschaffen, den Führerschein bereits mit 17 im Rahmen des begleiteten Fahrens (BF17) zu machen. Der Antrag auf Begleitetes Fahren kann bei der Fahrerlaubnisbehörde frühestens im Alter von 16,5 Jahren gemacht werden. So kann der Führerschein dann innerhalb von 6 Monaten gemacht werden, so dass die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren vorliegen kann.
Wie wird beantragt?
Damit Du zur Prüfung bei der zuständigen Prüfstelle zugelassen wirst, musst du beim Bürgeramt einen Führerscheinantrag stellen. Dafür benötigst du folgende gesetzlich vorgeschriebene Unterlagen:
- Reisepass/Personalausweis
- Ein Lichtbild neueren Datums (biometrisch, 35x45mm)
- Nachweis über die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs (lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort)
- Einen Sehtest (jünger als 2 Jahre)
Wann darf begonnen werden?
Die ersten praktischen Fahrstunden dürfen bereits während des theoretischen Unterrichts genommen werden.
Wie lange ist der Führerschein gültig?
Nach dem Ersterwerb des Führerscheins dauert die Probezeit zwei Jahre. Anschließend ist der Führerschein unbegrenzt gültig. Allerdings müssen alle Führerscheine der Klasse B, AM, A1, A2 und A, die ab dem Jahr 2013 erworben wurden, alle 15 Jahre erneuert werden. Dies ist auf eine EU-Richtlinie zurückzuführen, durch welche die Führerscheine in Europa vereinheitlicht werden sollen. Eine erneute Fahrprüfung oder weitere Tests werden daher aber nicht benötigt. Die Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, müssen einheitlich erst im Jahr 2033 ausgetauscht werden.
Was kostet die Fahrausbildung?
Der Führerschein der Klasse B kostet durchschnittlich zwischen 1.000 und 2.200 Euro. Dies ist jedoch regional sehr unterschiedlich. In Ostdeutschland sind die Preise geringer, während im Süden von Deutschland deutlich höhere Preise verlangt werden. Zu den Kostenfaktoren gehört die Höhe des Grundbetrags, die Preie für Einzelfahrstunden und Sonderfahrten, die TÜV-Gebühren zu Prüfungsanmeldung, sowie die Kosten für Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Passbilder. Auch wenn die Anzahl der Übungsfahrstunden nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sollte hier nicht versucht werden zu sparen, da die Kosten für die Wiederholungsprüfung oftmals teuer sind, als zusätzliche Fahrstunden.
Wie lange dauert die Fahrausbildung?
Bei regelmäßiger Teilnahme an der Theorie und bei günstiger Tagesfreizeig für die praktische Fahrausbildung können beide Teile in ca. 4-8 Wochen abgeschlossen sein. Die Gesamtzahl der notwendigen Übungsstunden ist individuell unterschiedlich, da sie von deinem Lerntempo und deiner Auffassungsgabe abhängen. Wenn Du bereits Vorkenntnisse durch beispielsweise einen Motorradführerschein verfügst, wirst du vermutlich weniger Stunden benötigen. Nach einigen Ausbildungsstunden kann daher die Ausbildungsdauer in etwa eingeschätzt werden. Als groben Richtwert können 15 bis 20 Übungsfahrstunden angegeben werden. Inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Stunden werden insgesamt durchschnittlich 32 Fahrstunden benötigt. Wenn die praktische Prüfung nicht bestanden wird, fallen natürlich noch weitere Stunden an.
Was passiert in der Ausbildung?
Auf den Fahrschüler kommen eine theoretische und eine praktische Prüfung zu, die beide bestanden werden müssen. Für die gründliche Vorbereitung auf die Prüfungen muss der Theorieunterricht besucht werden und praktische Fahrstunden müssen genommen werden. Dabei lernt der Fahrschüler den Sinn gesetzlicher und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften kennen. Vor allem aber wird verkehrssicheres und umweltschonendes Fahren des Autos gelehrt.
Was ist zur Prüfung zu sagen?
Erst nach bestandener theoretischer Prüfung kannst Du die praktische Prüfung ablegen. Den Termin dafür legt Dein Fahrlehrer mit Dir gemeinsam fest.
Wie läuft die Theorie ab?
In der theoretischen Ausbildung lernst Du unter anderem dich als Autofahrer verantwortungsvoll zu verhalten, die Bedeutung der Verkehrsschilder zu verstehen und welche Vorfahrtsregeln beachtet werden müssen.
Für den Führerschein der Klasse B müssen insgesamt 12 Doppelstunden von jeweils 90 Minuten Dauer besucht werden. Zusätzlich sind 2 Doppelstunden mit klassenspezifischem Zusatzstoff vorgeschrieben. In der Prüfung müssen dann 30 Multiple-Choice Fragen inklusive Videofragen am Computer beantwortet werden. Je nach Wichtigkeit der Fragen haben diese 2 oder 5 Fehlerpunkte. Bestanden ist die Prüfung, wenn nicht mehr als 10 Fehlerpunkte vorliegen bzw. nicht mehr als zwei 5-Punkte-Fragen falsch beantwortet wurden. Wurde die Prüfung nicht bestanden, darf sie beliebig oft nach 14 Tagen wiederholt werden.
Wie läuft die praktische Fahrausbildung ab?
Deine Fahrstunden vereinbarst Du nach deiner zeitlichen Verfügbarkeit individuell mit dem Fahrlehrer oder der Fahrlehrerin. Zur Ausbildung gehören beliebig viele Übungsfahrten im normalen Stadtverkehr, um die Bedienung des Fahrzeugs zu erlernen und sich an den Stadtverkehr zu gewöhnen. Ist genügend Sicherheit aufgebaut, können Überland- und Autobahnfahrten absolviert werden. Dabei sind 12 Sonderfahrstunden gesetzlich vorgeschrieben. Diese bestehen aus:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
In der Prüfung wird das Erlernte von einem Fahrprüfer unter Begleitung deines Fahrlehrers geprüft. In Deutschland ist der Fahrprüfer immer vom TÜV oder von der DEKRA (regional Technische Prüfstelle) beauftragt, so dass der Fahrprüfer unabhängig von der Fahrschule ist. Die Prüfung dauert insgesamt 45 Minuten und umfasst das Autofahren im Straßenverkehr sowie das Ausführen von zwei Grundfahraufgaben. Diese werden vom Fahrprüfer bestimmt. Zur Auswahl stehen das Rückwärtsfahren in eine Parkbox/Kurve, das Einfahren in eine Parklücke oder das Umkehren/Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung. Bei Bestehen erhältst du die Fahrerlaubnis. Bei Nichtbestehen kann die Praxisprüfung unbegrenzt wieder nach jeweils zwei Wochen wiederholt werden. Dabei müssen jedoch erneut die Prüfungsgebühren beim TÜV bzw. bei der DEKRA bezahlt werden.
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